Leistungen des LVO

 

Eine Mitgliedschaft bedeutet nicht nur Zahlungen von Beiträgen an den Landesverband Ostbayerischer Faschingsgesellschaften e.V. und den Bund Deutscher Karneval e.V. (derzeit jährlich 72 Euro).

Für diesen Beitrag erhalten Sie folgende Gegenleistungen:

Sie haben die Möglichkeit finanziell von Rahmenverträgen zu profitieren, die mit der ARAG und der GEMA abgeschlossen wurden.

Die Ausschüsse des BDK und das Präsidium des LVO stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Beide Verbände sind als Interessenvertreter für das Brauchtum Fasching, Fastnacht und Karneval und somit für die angeschlossenen Vereine tätig.

 

 

Leistungen :

ARAG - Versicherungen

               Als Mitglied des Landesverbandes Ostbayerischer

               Faschingsgesellschaften haben Sie die Möglichkeit,

               über den ARAG - LVO Rahmenvertrag ein

               spezielles Versicherungspaket mit Haftpflicht-, Unfall-,

               Vertrauensschaden- und Rechtschutzversicherung

               für Ihre Gesellschaft zu günstigen Konditionen

               abzuschließen.

               Neben den aufgeführten Punkten beinhaltet der Vertrag

               auch noch weitere Versicherungspakete.

               Vergleichen Sie und überzeugen Sie sich von den Angeboten.

               Gerne stellen wir die Verbindung zu den ARAG - Berater

               für Sie her.

 

GEMA

               Da jede unserer Mitgliedsgesellschaften für ihre Veranstaltungen

               Musik benötigt, ist insbesondere der GEMA - BDK - Rahmenvertrag

               eine wertvolle Unterstützung.

               Aktuell hat  der BDK mit der GEMA einen neuen Vertrag für alle

               Faschingsgesellschaften, die dem BDK angeschlossen sind

               ausgehandelt, der ab 01. April 2019 in Kraft tritt.

                Dies bedeutet für Ihre Gesellschaft  eine

                hohe Planungssicherheit.

                Sie können den Unterlagen sowohl die festgelegten jährlichen

                Preiserhöhungen, sowie auch die vereinbarten Rabatte entnehmen.

                Bei Fragen oder Problemen mit der GEMA stehen Ihnen sowohl

                der LVO als auch der BDK zur Seite.

 

Künstlersozialkasse

                Bei der Künstlersozialkasse handelt es sich um einen

                Arbeitgeberanteil, das jedes Unternehmen zahlen muss, wenn

                von Künstlern/ Publizisten Leistungen erbracht werden oder

                z.B. das Recht übertragen wird, Werke oder Leistungen dieser

                verwerten zu können.

                Auch gemeinnützige Vereine müssen, wie jeder andere Arbeitgeber,

                ihre sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Dies ist bei

                dem Engagement externer Künstler zu beachten.

                Die Versicherungspflicht beginnt, wenn ein selbstständiger

                Künstler oder Publizist seine künstlerische oder publizistische

                Tätigkeit erwerbsmäßig ausübt.

                Als Künstler nah dieser gesetzlichen Regelung gilt derjenige,

                der Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder

                lehrt. Unter Publizisten fallen neben Schriftsteller, Journalisten

                auch Personen, die in anderer Weise publizistisch tätig werden,

                z.B. auch ein Vertragsredner.